für den Bezug von Software der Firma ALGOSTRA, betreffend den Produkten
ACEX – Standard – ACEX – ProRealtime – ACEX – Add-ons
Anwendungsbereich:
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Bestellung des Kunden bei ALGOSTRA, Gartenstraße 97, 9851 Lieserbrücke; in Bezug auf Software, wobei der Vertrag in Bezug auf die Software zwischen dem Kunden und ALGOSTRA zustande kommt.
- Unter dem Begriff „Basisdienst“ im Sinne dieser AGB verstehen die Parteien die ACEX EXCHANGE API Versionen (Standard oder ProRealtime), die dem Kunden für das jeweilige Softwareprodukt angeboten werden.
- Unter dem Begriff „Add-ons“ im Sinne dieser AGB verstehen die Parteien Zusatz – Software, die dem Kunden zusätzlich zum Basisdienst für das jeweilige Softwareprodukt angeboten werden.
- Unter dem Begriff „Software“ im Sinne dieser AGB verstehen die Parteien die Softwareproduke ACEX Standard und ACEX ProRealtime.
- Anders lautende Bedingungen des Kunden oder mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von ALGOSTRA schriftlich anerkannt werden. Die Entgegennahme der vertraglichen Leistungen von ALGOSTRA durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zustandekommen/Laufzeit/Kündigung:
- Die Verträge mit ALGOSTRA kommen mit Eingang der Bestellung des Kunden bei ALGOSTRA unter Maßgabe der Regelungen in der Widerrufsbelehrung zustande.
- Verträge über Software sowie über den Basisdienst werden grundsätzlich auf unbestimmte Laufzeit geschlossen und können unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Sollte für einen Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, verlängert sich der Vertrag immer wieder um die von dem Kunden gewählte Dauer der Mindestvertragslaufzeit, sofern der Vertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende einer sich anschließenden Vertragsperiode mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt wird. Sofern die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit 12 Monate betragen hat, verlängert sich der Vertrag immer wieder um jeweils nur 12 Monate. Beginn der Laufzeit ist der erste Tag des Monats, in dem die Bestellung erfolgt ist, unabhängig davon, dass der erste Berechnungszeitpunkt später liegen kann.
- Hat der Kunde Add-Ons zum Basisdienst bestellt, richtet sich die Laufzeit des Bezuges dieser Add-ons nach der Laufzeit des bezogenen Basisdienstes. Der Kunde ist jedoch berechtigt, Add-ons zum Ende der jeweils gültigen Vertragsperiode für den Basisdienst gesondert zu kündigen, ohne dass der Kunde den Basisdienst selbst kündigt. Eine Kündigung des Basisdienstes stellt gleichzeitig eine Kündigung der Add-ons dar.
- Testversionen enden mit Ablauf des Testzeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, endet nach Beendigung des Vertrages die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Software.
Software:
- Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Software unverzüglich nach Erhalt auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder anderweitige Mängel (nachfolgend: Mängel) zu untersuchen, wobei dem Kunden bekannt ist, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software und dem dazugehörigen sonstigen Material nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich und unter nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome zu rügen. Unterlässt es der Kunde, der ALGOSTRA rechtzeitig über die Mängel zu informieren, ist die Haftung der ALGOSTRA ausgeschlossen.
- Modifikationen und Erweiterungen der Software oder Wartung derselben sowie deren Installation, Softwarepflege und sonstige Unterstützungen gehören nicht zu dem von ALGOSTRA geschuldeten Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
- Die dem Kunden von ALGOSTRA überlassene Software ist urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden stehen nur die im Rahmen des Vertrages (inkl. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Nutzungsbedingungen von ALGOSTRA) ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte an der Software zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht an der Software verbleiben bei ALGOSTRA bzw. dem Inhaber der Schutzrechte an der Software.
- Dem Kunden steht ein Einfaches, nicht unterlizenzierbares Recht zu, die überlassene Software zu nutzen. Das Nutzungsrecht bei Überlassung der Software auf Zeit ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt, bei Überlassung auf unbestimmte Dauer (Kauf) ist dies zeitlich unbeschränkt.
- Nutzung ist das Ablaufen der Software auf einem einzigen Computerarbeitsplatz des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Als Computerarbeitsplatz zählt auch ein Computer oder Laptop eines Kunden, der diesen zum Ablaufen der Software zu Hause oder unterwegs nutzt. Die Nutzung umfasst das Einspielen der Software oder der Daten in den Arbeitsspeicher und/oder in einen Festspeicher des Computers des Kunden.
- Der Kunde erhält das Nutzungsrecht unter der Bedingung der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Dies bedeutet, dass der Kunde sobald und solange er die vereinbarte Vergütung nicht ordnungsgemäß bezahlt, die Software nicht nutzen darf. ALGOSTRA nimmt sich das Recht, bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine, die Software zu sperren bis zur Verzeichnung eines Zahlungseingangs.
- Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung ausschließlich zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen.
- Der Kunde darf Software, die ihm auf Dauer (Kauf) übertragen wurde, auf einen Dritten übertragen, sofern der Dritte sich schriftlich mit den vereinbarten Vertragsbedingungen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt
– der Kunde dem Dritten sämtliche Originaldatenträger, auf denen sich die Software befindet, einschließlich Dokumentationen, sowie sämtliche Sicherungskopien übergibt und dies ALGOSTRA gegenüber nachweist. Soweit eine Übergabe von Sicherungskopien nicht möglich ist, hat der Kunde stattdessen die Sicherungskopien zu vernichten. Nach der Weitergabe ist der Kunde nicht mehr zur Nutzung der Software berechtigt. - Der Kunde darf Software, die ihm auf Zeit überlassen wurde, keinem Dritten überlassen.
- Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang. Auf diesen hat der Kunde keinen Anspruch.
- Der Kunde ist verpflichtet, den unberechtigten Zugriff Dritter auf die Software und Add-ons durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
- Für Gewährleistungsverpflichtungen von ALGOSTRA gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei insoweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Mängeln ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss bezieht sich ebenso auf den „Haftungsausschluss“ von ALGOSTRA http://www.algostra.at/index.php/rechtliches/haftungsausschluss und gilt nicht, sofern ALGOSTRA den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsmodus:
- Der Kunde hat die für die Software vereinbarte Vergütung an ALGOSTRA zu entrichten. Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung im Voraus entsprechend der im Vertrag vom Kunden ausgewählten Zahlungsintervalle (monatlich, vierteljährlich etc.).
- ALGOSTRA ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr die vom Kunden zu zahlende Vergütung nach schriftlicher Vorankündigung unter Beachtung einer Frist von zwei Monaten auf den Beginn eines jeden Monats zu erhöhen. Sofern eine solche Erhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindexes (Gesamtindex) für Österreich um mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt (es gilt der Anstieg zwischen dem Monat der Ankündigung der Preiserhöhung zum gleichen Vorjahresmonat), ist der Kunde berechtigt den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ALGOSTRA berechtigt, die Leistungen bis zur Zahlung der ausstehenden Vergütung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für den Zeitraum der Nichtbelieferung bleibt hiervon unberührt.
- ALGOSTRA ist ferner berechtigt, dem Kunden im Falle des Zahlungsverzugs unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist von 14 Tagen zum Ausgleich der rückständigen Zahlung zu setzen und den Vertrag nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist fristlos zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Verzugszinsen und Schadensersatz bleibt in diesem Fall unberührt.
- Dem Kunden ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen, wegen dieser Zurückbehaltungsrechte auszuüben.
Haftung und Mängel:
- Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit haftet ALGOSTRA für Schäden des Kunden nur im Falle einer Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).
- Sofern ALGOSTRA haftet, haften ALGOSTRA nur insoweit, als die Schäden vorhersehbar und vertragstypisch sind.
- ALGOSTRA übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der von ACEX übertragenen Daten und Kauf-/ Verkaufsaufträge und schließt jegliche Forderungen im Schadensfall aus.
- Des gelten ebenso die Bestimmungen des Haftungsausschlusses von ALGOSTRA http://www.algostra.at/index.php/rechtliches/haftungsausschluss
- Die in Ziffer 5.1 bis 5.2 aufgeführten Haftungsausschlüsse oder Haftungsbschränkungen gelten nicht bei Schäden aufgrund des Fehlens abgegebener Zusicherungen sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
- Sofern der Kunde Ansprüche direkt gegen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von ALGOSTRA geltend macht, gelten die Regelungen in den Ziffern 5.1 bis 5.5 gleichermaßen zugunsten dieser, soweit gesetzlich zulässig.
- ALGOSTRA haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet ALGOSTRA nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von ALGOSTRA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma ALGOSTRA.
- Der Kunde wird ALGOSTRA bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich über die Supportseite (http://support.acex.at) ALGOSTRA zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde.
- Der Kunde ist verpflichtet seine Positionen, Trades, Orders, Orderausführungen permanent mit der Exchange abzugleichen, um ein eventuelles Fehlverhalten der Software an den laufenden Positionen bzw. offenen Orders, korrigieren zu können.
- Der Anwender nimmt auch zur Kenntnis, dass insbesondere durch die Verwendung von ACEX, laufende Orders bzw. Positionen beim Neustart von ACEX nicht abgeglichen werden und es hier durch Übertragungsprobleme von der Exchange zu Inkonsistenzen kommen kann, die manuell korrigiert werden müssen.
- Bei der Verwendung von synthetischen Orders ist das Verhalten vom jeweiligen Datenfeed abhängig. Sollten vom DatenProvider sogenannte Fehlticks geliefert werden, und dadurch Trades eröffnet, geschlossen oder im Markt liegende Orders ausgeführt werden, so ist das in der Verantwortung des Anwenders, da ACEX solche Fehlticks nicht als solche interpretieren kann.
Rechte an Produkten:
- Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder gewerbliche Schutzvermerke, Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation von Produkten von ALGOSTRA sowie ACEX oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Dies gilt ebenso für Ausdrucke, die von den Informationen erstellt werden.
- ALGOSTRA sowie ACEX sind berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen und den Firmennamen und das Logo des Kunden insoweit zu nutzen. Dies gilt jedoch nur, solange der Kunde keine Einwendungen gegen die Verwendung des Firmennamens und/oder des Logos erhebt.
Sonstiges:
- ALGOSTRA und der Kunde werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie von der anderen Partei erhalten haben, sowie vertraglichen Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit strikt vertraulich behandeln.
- ALGOSTRA wird von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei und eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn sie an deren Erfüllung durch Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt behindert wird und dies nicht zu vertreten hat. Ferner steht ALGOSTRA in den vorgenannten Fällen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. ALGOSTRA wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt.
- ALGOSTRA ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden einzelne oder sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen
- Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen ALGOSTRA und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anwendbar, unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts (EGBGB). Ferner wird auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ausgeschlossen.
- Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und/oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken sowie für den Fall, dass mehrere Bestimmungen unwirksam sind oder werden.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO) oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich (§ 38 Abs. 2 ZPO), so ist der Sitz von ALGOSTRA ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. ALGOSTRA bleibt aber berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz oder Sitz zu verklagen.
- Bezüglich der Lieferanten der Kursdaten durch ALGOSTRA wird Folgendes festgehalten/vereinbart:
- Algostra übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Datenlieferanten angelieferten oder bereitgestellten Daten und Informationen und betreiben mit der Bereitstellung und/oder Lieferung der Daten und Informationen keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Ähnliches.
Stand: Mai 2019